Russisch-Dolmetscher und -Übersetzer Dipl.-Ing. (FH) Alexander Witzke


    

 

Impressum:

  • Russisch-Dolmetscher Dipl.-Ing. (FH) Alexander Witzke, 

              Stöteroggestrasse 65, 21339 Lüneburg

  • Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit (Kleinunternehmer)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen mir, Dipl.-Ing. (FH) Alexander Witzke (nachfolgend Dolmetscher bzw. Übersetzer genannt), und meinen Auftraggebern bzw. Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte. Meine Angebote sind bezüglich Preis, Umfang, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich anerkannt habe.

2. Dolmetscher- bzw. Übersetzungsauftrag

Der Dolmetscher betrachtet denjenigen als seinen Auftraggeber, der ihm den Auftrag erteilt hat, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, im Auftrag oder Namen bzw. für Rechnung eines Dritten zu handeln. In diesem Fall müssen dem Dolmetscher bei Auftragserteilung Name und Anschrift des Dritten sowie die Rechnungsadresse mitgeteilt werden. Der Auftraggeber erteilt Dolmetscher- bzw. Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger schriftlichen Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden unter Vorbehalt einer nachträglichen Auftragsbestätigung auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Der Dolmetscher haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Der Auftraggeber (Kunde) gibt dem Dolmetscher die Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und den Umfang des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologie-Wünsche bekannt. Auch Verwendungszweck und Liefertermin sollten angegeben werden. Der vom Kunden elektronisch versandte Text wird vom Übersetzer bestätigt. Ein Auftrag gilt nur dann als erteilt, wenn er bestätigt worden ist. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).       

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Lieferfristen          

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde. Auf Wunsch wird die Übersetzung auch als CD bzw. Speichermedium oder Papierausdruck zugesandt. Der eveтtuell entstandene Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).     

Sobald der Übersetzer abschätzen kann, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, ist er angehalten, den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Wenn die Lieferfrist vom Übersetzer unangemessen lange überschritten wurde, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Übersetzer nicht zur Schadenersatzleistungen verpflichtet.

4. Vergütung        

Für Übersetzungsaufträge wird die Vergütung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird  nach Anzahl der Seiten oder Zeilenanzahl in der Zielsprache berechnet. Angefangene Zeilen werden vollständig berechnet. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung   der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Endpreis enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Für Aufträge mit weniger als 200 Worten oder 20 Normzeilen (eine Normzeile hat 55 Anschläge inkl. Leer- und Satzzeichen) wird ein Mindestsatz in Höhe von € 17,00 netto zzgl. gesetzliche USt. (z. Zt. 19%) in Rechnung gestellt.

Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen kann der Übersetzer den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.     

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist ebenfalls möglich. Dieses Honorar ist in jedem Fall verbindlich und hängt nicht mehr von der am Ende festgestellten tatsächlichen Zeilenanzahl ab.

Besondere Layout- bzw. Formatwünsche werden gesondert berechnet und zwar auf der Grundlage eines Stundensatzes, wobei jede begonnene Stunde voll in Rechnung zu stellen ist.

Bei Dolmetschertätigkeiten wird die erbrachte Leistung nach Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden sind vollständig zu zahlen. Fahrtzeiten werden mindestens mit 50% des Honorarsatzes vergütet. Fahrtkosten, sowie evtl. Übernachtungskosten werden in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen, die mehrere Tage in Anspruch nehmen und somit eine längere Abwesenheit mit sich bringen, wird ein Tagessatz berechnet.

Ist die Höhe des Honorars vor der Auftragserteilung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten die im "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern bzw. Entschädigung von Zeugen (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG)" in jeweils gültiger Fassung aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Zur Zeit gilt das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021), Stand Januar 2021.

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge, Porti und andere Nebenkosten oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

5. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler

Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störungen der Infrastruktur, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Er haftet ebenfalls nicht für  Schäden, die durch Computerviren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzt der Übersetzer Anti-Virus-Software und empfehlt dies auch seinen Kunden. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Kunde für  eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. 

6. Berufsgeheimnis und Datenschutz

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist der Übersetzer berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Mehr dazu s. "Datenschutzhinweise".

7. Haftung und Reklamationen

Werden vom Auftraggeber keine schriftlichen Einwendungen innerhalb von 14 Tagen erhoben, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 14-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und dem Übersetzer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Der Übersetzer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich       ausgeschlossen. Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor Allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem Übersetzer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne seiner Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird der Übersetzer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt ihn der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.         

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

9. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt oder vertraglich in beidseitigem Einvernehmen vereinbart.     

10. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"  wird durch eventuelle Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Auftragsbedingungen bzw. Bestimmungen nicht berührt.